unsere Ziele sind es, den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und betreuenden Bezugspersonen so viel Unterstützung und Hilfe wie möglich anzubieten, damit die pflegebedürftige Person so lange wie gewünscht in der eigenen Umgebung verbleiben kann.
Die Kosten werden von den Pflegekassen übernommen (bei Pflegegrad 1 – 5)
Ihr Michael Ernst
Als “Angebot zur Entlastung im Alltag” gemäß § 45a Abs. 1 SGB XI i. V. m. §§ 6 bis 9 SächsPflUVO anerkannt
